Der Instrumentalunterricht wird als Einzelunterricht erteilt, es sein denn
eine 2er-Gruppe meldet sich als solche an.
Eine Ausnahme stellen die Bereiche der musikalischen Früherziehung und des Blockflötenunterrichts dar.
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft erstreckt sich nur auf die vereinbarte Unterrichtszeit.
Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
Die Ferien- und Feiertagsordnung richtet sich nach den für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Bestimmungen (in Bayern).
Bei Erkrankung des Schülers ist der begonnene Unterrichtsmonat voll zu bezahlen, bei längerer Krankheit können zwischen den Vertragspartnern besondere Vereinbarungen getroffen werden. Die von der Lehrkraft aus dringenden Gründen abgesagten Stunden werden in der Regel nach Absprache nachgeholt.
Vorbereitungen für Veranstaltungen (Konzerte) sind Bestandteil des Unterrichts und können diesen bei Bedarf ersetzen.
Es wird darum gebeten, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, da verlorene Zeit nicht nachgeholt werden kann.
Die Unterrichtszeiten können sich ändern. Hierzu reicht eine mündliche Absprache.
Die einmalige Schnupperstunde ist kostenlos und unverbindlich.
Im ersten Monat werden nur die tatsächlich gegebenen Stunden berechnet.
Der Preis für eine Unterrichtseinheit berechnet sich dabei nach ¼ Monatsbeitrag.
Die Gebühren verstehen sich grundsätzlich als 1/12 eines Jahresbeitrages, bei 37 Unterrichtseinheiten p.A.
Der Unterrichtsvertrag kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ersten eines Monats
schriftlich gekündigt werden.
Änderungen von Tel.- und Faxnummer, E-mail - Adresse, Anschrift oder Bankverbindung sind dem Musikinstitut unverzüglich mitzuteilen.
Die Gebühren entstehen mit Beginn des Unterrichts und werden monatlich vorab erhoben, sie gelten für das jeweils laufende Schuljahr laut Aushang in der Musikschule (Preistabelle) und können sich mit Beginn eines neuen Schul-Kalenderjahres ändern.
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